Auktionsbedingungen

Auktionsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Teilnehmer der von der Numismatic Fine Art GmbH (im Folgenden „Auktionator“) durchgeführten Auktion. Durch die Teilnahme an der Auktion bestätigen die Bieter, dass sie diese Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen.

1.  Auktionsablauf: a. Währung: Gebote werden in Schweizer Franken (CHF) abgegeben. b. Gebotsbestätigung: Der Höchstbietende, der vom Auktionator beim Fallen des Hammers nach dem dritten Aufruf bestätigt wird, erwirbt das Los rechtmässig. Bei elektronischen Auktionen werden Gebote von einem virtuellen Auktionator bestätigt. c. Anfangsgebote: In der Regel starten Gebote bei 50 % des Schätzwertes, es sei denn, es wird ein höheres Gebot abgegeben. d. Gebotspriorität: Schriftliche Gebote haben gegenüber telefonischen und elektronischen Geboten Vorrang. e. Persönliche Haftung: Der Höchstbietende haftet persönlich für das/die von ihm erworbene(n) Los(e) und kann sich nicht darauf berufen, im Namen eines Dritten gehandelt zu haben. f. Risikotransfer: Das Risiko geht mit dem Fall des Hammers auf den Käufer über.

2.   Gebote in Abwesenheit und Ferngebote: a. Gebote in Abwesenheit: Abwesende Bieter können ihre Gebote bis zum Beginn der Auktion elektronisch abgeben. b. Abgabefristen: Schriftliche Gebote (einschliesslich elektronischer Gebote) müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion eingehen. Gebote über Internetplattformen müssen spätestens 12 Stunden vor der Auktion eingehen. c. Telefonische Gebote: Telefonische Gebote werden nur für Objekte mit einem geschätzten Wert von über CHF 500 akzeptiert und müssen spätestens 48 Stunden vor der Auktion abgegeben werden. Telefongespräche können aufgezeichnet werden, und der Auktionator haftet nicht für Fehler oder Auslassungen bei telefonischen Geboten. d. Zuverlässigkeit der Plattform: Der Auktionator und die Betreiber der Live-Gebotsplattform bemühen sich, die Erreichbarkeit der Plattform und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, jedoch sind die Bieter dafür verantwortlich, alle technischen Anforderungen zu erfüllen. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Verluste oder Forderungen aufgrund von technischen Störungen oder Unterbrechungen. e. Verbindliche Gebote: Alle Gebote sind endgültig, verbindlich und unwiderruflich. Ein Gebot bleibt gültig, bis es entweder überboten oder vom Auktionator abgelehnt wird.

3.  Registrierung und Teilnahme von Bietern: a. Identifikationsnachweis: Bieter müssen sich vor der Teilnahme an der Auktion ausweisen und registrieren lassen. b. Bankreferenzen und Garantien: Der Auktionator kann nach eigenem Ermessen Bankreferenzen und/oder finanzielle Garantien verlangen. c. Recht auf Teilnahmeverweigerung: Der Auktionator behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen den Zugang zur Auktion oder zu den Live-Gebotsplattformen zu verweigern.

4.  Ermessen des Auktionators: Der Auktionator kann jedes Gebot nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen erhöhen oder ablehnen. Der Auktionator hat das Recht, während der Auktion jederzeit Lose zusammenzulegen, aufzuteilen, neu anzuordnen oder zurückzuziehen.

5.  Käuferprovision und zusätzliche Gebühren: a. Provision: Auf den Zuschlagspreis wird eine Käuferprovision von 20,0 % erhoben. b. Mehrwertsteuer: Auf den Endpreis (Zuschlagspreis plus Käuferprovision und andere Gebühren) wird eine schweizerische MwSt. von 8,1 % erhoben. Goldmünzen (AV) sind mehrwertsteuerfrei. c. MwSt. Rückerstattung: Bei Export der Käufe wird die MwSt. nach Erhalt einer rechtsgültigen, vom Schweizer Zoll ausgestellten Ausfuhrerklärung zurückerstattet.

6.  Zahlungsbedingungen: a. Sofortige Zahlung: Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) sind sofort nach Zuschlagserteilung des Loses fällig. Zahlungen müssen vor der Freigabe des Loses erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. b. Rechnungsfälligkeit: Die Auktionsrechnung muss sofort nach Erhalt und maximal 10 Tage nach der Auktion bezahlt werden. c. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat an. d. Eigentumsübertragung: Das Eigentumsrecht am Los geht erst nach Eingang der vollständigen Zahlung beim Auktionator auf den Käufer über. e. Zahlungsverzug: Erfolgt die Zahlung durch den Käufer nicht sofort oder innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung, behält sich der Auktionator das Recht vor, den Verkauf zu stornieren und rechtliche Schritte zur Vertragserfüllung oder Entschädigung einzuleiten.

7.  Versand und Versicherung: Versand- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers, der auch für alle im Ausland anfallenden Gebühren und Abgaben verantwortlich ist und alle geltenden Zoll- und Devisenvorschriften einhalten muss. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für etwaige Verstösse gegen diese Vorschriften.

8.   Objektbeschreibungen und Authentizität: a. Katalogbeschreibungen: Die zu versteigernden Lose werden nach unserem besten Wissen und Gewissen und mit grosser Sorgfalt beschrieben. Wir empfehlen den Bietern, die Lose vor der Auktion zu begutachten. Besichtigungen können nach Vereinbarung durchgeführt werden. b. Zustandsbeanstandungen: Der Auktionator muss Mängel unverzüglich per Einschreiben melden. Reklamationen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Erhaltungsgrades eines Loses sind nicht zulässig. c. Mehrteilige Lose: Forderungen für Lose, die mehr als ein Stück enthalten, werden nicht akzeptiert. d. Fälschungsreklamationen: i. Echtheitsgarantie: Die Echtheit von Auktionsobjekten wird garantiert. ii. Gewährleistungsansprüche: Gewährleistungsansprüche können nur vom Käufer geltend gemacht werden und sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Käufer muss den Auktionator unverzüglich nach Entdeckung eines Mangels per Einschreiben benachrichtigen und das gefälschte Objekt im Originalzustand zurückgeben. iii. Fälschungsnachweis: Der Käufer ist für den Nachweis verantwortlich, dass es sich bei dem Objekt um eine Fälschung handelt und muss gegebenenfalls auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen Experten einholen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, zusätzliche Expertenmeinungen einzuholen und ist nicht an die Gutachten des Käufers gebunden. iv. Beschränkte Haftung: Im Falle berechtigter Beanstandungen beschränken sich die Forderungen des Käufers auf die Erstattung des Kaufpreises, der Käuferprovision und der gegebenenfalls anfallenden MwSt. Weitergehende Forderungen gegen den Auktionator oder seine Mitarbeiter sind ausgeschlossen.

9.   Vertraulichkeit und Verwendung von Auktionsinformationen: Die Identität der Einlieferer ist vertraulich und wird nicht an Käufer weitergegeben. Der Auktionator kann von den Einlieferern für den Verkauf von Objekten Provisionen erhalten. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Fotos und andere Darstellungen der versteigerten Objekte für Werbezwecke, in Veröffentlichungen und auf seiner Website zu verwenden.

10.  Änderungen und Trennbarkeit: Änderungen an diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte sich ein Teil dieser Bedingungen als rechtlich nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

11.  Geltendes Recht und Gerichtsstand: Die Auktion und alle damit zusammenhängenden Transaktionen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, einschliesslich kantonalem und eidgenössischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich 8001, Schweiz. Die oben genannten Bedingungen liegen in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache vor; gültig ist ausschliesslich der englische Text.

12.  Haftung des Auktionators: Der Auktionator, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter haften nicht für Verluste oder Schäden, die den Teilnehmern der Auktion entstehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf indirekte oder Folgeschäden, entgangene Gewinne oder verpasste Geschäftsmöglichkeiten. Dies gilt auch für Verzögerungen, Fehler oder Versäumnisse während des Auktionsprozesses. Der Auktionator ist nicht für technische Probleme oder Unterbrechungen verantwortlich, die die Teilnahme an der Auktion beeinträchtigen können, einschliesslich Problemen mit der Internetverbindung, der Software oder der Erreichbarkeit der Plattform.

13.   Rechte am geistigen Eigentum: Alle Katalogbeschreibungen, Bilder und sonstigen mit der Auktion zusammenhängenden Inhalte sind das geistige Eigentum des Auktionators und urheberrechtlich geschützt. Die unbefugte Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung jeglichen Materials ist strengstens untersagt. Jegliche während der Auktion gezeigten Marken, Logos oder Markennamen sind das Eigentum der jeweiligen Inhaber. Der Auktionator gewährt ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweiligen Inhaber keine Rechte zur Nutzung dieser Marken.

14.    Pflichten des Käufers: Der Käufer ist für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen und internationalen Verträge in Bezug auf den Kauf, die Ausfuhr und die Einfuhr von versteigerten Objekten verantwortlich, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Schutz des kulturellen Erbes und Zollbestimmungen.

15.  Gesamte Vereinbarung: Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Auktionator und den Teilnehmern dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Zusicherungen, ob mündlich oder schriftlich.

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